Vertragsnaturschutz "Kleinteiligkeit im Ackerbau"

"Früher waren blütenreiche Feldraine und Brachen typische Elemente der Feldflur. Heute prägen großflächige Raps-, Weizen- und Maiskulturen unsere Agrarlandschaft. Hohe Felderträge und bunte Artenvielfalt müssen jedoch keine Widersprüche sein. Ziel des Vertrages "Kleinteiligkeit im Ackerbau" ist es, bei hoher Ertragsleistung zugleich eine lebendige Vielfalt auf Ackerflächen zu bewahren, damit Feldhasen, Rebhühner und Goldammern, Wildbienen und Schmetterlinge einen Lebensraum finden und ökologisch wichtige Lebensräume vernetzt werden können."


(Erläuterungen zum Vertragsmuster „Kleinteiligkeit im Ackerbau“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein)

Seit 2014 beteiligen wir uns mit fast der gesamten Fläche unseres Betriebes an einem Vertragsnaturschutz-Programm, bei dem es um Teilung großer Ackerflächen zur Schaffung von wertvollen Grenzlinien und Nahrungsflächen für Wildtiere und Erhöhung der Artenvielfalt geht.

Aus 7 Schlägen zur Zeit der konventionellen Bewirtschaftung vor dem Jahr 2009, über 13 Schläge nach der Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung haben wir 2015 die Betriebsfläche in 37 Einzelflächen unterteilt. Aus landwirtschaftlicher Sicht war uns dabei wichtig, dass keine gravierenden Nachteile und dadurch Kosten in der Bearbeitung entstehen, um diese Art der Bewirtschaftung langfristig anlegen zu können.

Um der Fauna möglichst lückenlos im Jahresverlauf Schutz und Nahrung zu bieten, müssen sich die Kulturen benachbarter Schläge in definierten Reihenfolgen abwechseln, sowie ein Teil Blühflächen und -streifen angelegt werden.

 

"Mit dem eingeführten Vertragsnaturschutz sehen wir unser bisher freiwilliges Engagement der letzten Jahre, die oben genannten Ziele durch mehr Grenzlinien und Blühstreifen zu erreichen, gewürdigt und finanziell unterstützt. Und tatsächlich macht das Arbeiten und Leben

in dieser Landschaft zufriedener!"